3 Ws 382/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-08-03, 3 Ws 382/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-08-03, 3 Ws 382/04
3 Ws 382/04Obergericht03.08.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 382/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-08-03
Aktenzeichen: 3 Ws 382/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0803.3WS382.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss vom 11. Mai 2004 wird aufgehoben.
Die Sache ist dem zuständigen Amtsgericht in Essen - Jugendschöffengericht - auch zur Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens, vorzulegen.
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