Oberlandesgericht Hamm, 2004-08-04, 35 W 8/04

35 W 8/04Obergericht04.08.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 35 W 8/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-08-04

Aktenzeichen: 35 W 8/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0804.35W8.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 35. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 16.04.2004 gegen den Beschluss des Landgerichts Hagen vom 25.03.2004 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 8.716,35 €.

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