Oberlandesgericht Hamm, 2004-08-25, 8 U 9/04

8 U 9/04Obergericht25.08.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 9/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-08-25

Aktenzeichen: 8 U 9/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0825.8U9.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 19. November 2003 abgeändert und die Klage als unzulässig abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Die Kosten der Streithelferin trägt diese selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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