22 W 49/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-02, 22 W 49/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 22 W 49/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-02
Aktenzeichen: 22 W 49/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0902.22W49.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers wird der Beschluss des Landgerichts Hagen vom 28.06.2004 geändert. Der Streitwert für das Verfahren erster Instanz wird auf 200.000 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; eine Kostenerstattung findet nicht statt.
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