Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-03, 25 U 127/03

25 U 127/03Obergericht03.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 25 U 127/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-03

Aktenzeichen: 25 U 127/03

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0903.25U127.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 25. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 23. Juni 2003 verkündete Urteil der Einzelrichterin der Zivilkammer I des Landgerichts E2 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann Vollstreckungsmaßnahmen der Klägerin abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Zugunsten des Beklagten wird die Revision zugelassen.

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