25 U 127/03•Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-03, 25 U 127/03
Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-03, 25 U 127/03
25 U 127/03Obergericht03.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 U 127/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-03
Aktenzeichen: 25 U 127/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0903.25U127.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 23. Juni 2003 verkündete Urteil der Einzelrichterin der Zivilkammer I des Landgerichts E2 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann Vollstreckungsmaßnahmen der Klägerin abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Zugunsten des Beklagten wird die Revision zugelassen.
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