23 W 208/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-06, 23 W 208/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-06, 23 W 208/04
23 W 208/04Obergericht06.09.2004
Regest
Beauftragen mehrere Kläger als Bruchteilseigentümer eines Vermietungsobjekts gemeinsam einen Anwalt mit der Durchsetzung von Mietzinsansprüchen, so ist der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 W 208/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-06
Aktenzeichen: 23 W 208/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0906.23W208.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Normen: §§ 6 Abs. 1 S. 2, 31 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO
Leitsätze
Beauftragen mehrere Kläger als Bruchteilseigentümer eines Vermietungsobjekts gemeinsam einen Anwalt mit der Durchsetzung von Mietzinsansprüchen, so ist der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe.
Tenor
In Abänderung der angefochtenen Entscheidung haben die Beklagten je zur Hälfte 3.362,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15. September 2003 an die Kläger zu erstatten.
Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Beklagten nach einem Gegenstandswert von 435,59 €.
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