25 U 17/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-15, 25 U 17/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 U 17/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-09-15
Aktenzeichen: 25 U 17/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0915.25U17.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 15. Januar 2004 verkündete Grundurteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten ihrer Streithelfer, die diese jeweils selbst zu tragen haben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann Vollstreckungsmaßnahmen der Kläger abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, falls nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leisten.
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