Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-16, 4 U 108/04

4 U 108/04Obergericht16.09.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 108/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-09-16

Aktenzeichen: 4 U 108/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0916.4U108.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 17. Mai 2004 verkündete Urteil der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Arnsberg abgeändert.

Die Beschlußverfügung vom 26. Februar 2004 wird hinsichtlich des Verbotes zu a) aufgehoben und der ihr zugrunde liegende Verbotsantrag zurückgewie-sen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Antragstellerin 2/3 und die Antragsgegnerin 1/3.

Die Antragstellerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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