3 Ss OWi 583/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-24, 3 Ss OWi 583/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-09-24, 3 Ss OWi 583/04
3 Ss OWi 583/04Obergericht24.09.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 583/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-09-24
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 583/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:0924.3SS.OWI583.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben. Im übrigen wird die Rechtsbeschwerde verworfen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Minden zurückverwiesen.
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