Oberlandesgericht Hamm, 2004-10-06, 20 U 61/04

20 U 61/04Obergericht06.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 61/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-06

Aktenzeichen: 20 U 61/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1006.20U61.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 27. November 2003 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 40.850,00 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 08. August 2002 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 10 % und der Beklagte zu 90 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beiden Parteien bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die jeweiligen Vollstreckungsgläubiger Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages beibringen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.