Oberlandesgericht Hamm, 2004-10-15, 20 U 94/04

20 U 94/04Obergericht15.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 94/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-10-15

Aktenzeichen: 20 U 94/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1015.20U94.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25. März 2004 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zurvor Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages erbringen.

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