3 Ss 236/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-10-19, 3 Ss 236/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-10-19, 3 Ss 236/04
3 Ss 236/04Obergericht19.10.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 236/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-10-19
Aktenzeichen: 3 Ss 236/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1019.3SS236.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
- Der Schuldspruch des angefochtenen Urteils wird wie folgt abgeändert:
Die Berufung wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Angeklagte einer Beihilfe zum Diebstahl schuldig ist.
-
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.
-
Die weitergehende Revision wird verworfen.
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