Oberlandesgericht Hamm, 2004-10-25, 3 Ws 550/04

3 Ws 550/04Obergericht25.10.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 550/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-10-25

Aktenzeichen: 3 Ws 550/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1025.3WS550.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Bewährungszeit wird um 1 Jahr verlängert (d.h. sie beträgt nunmehr vier Jahre und läuft bis zum 30. Januar 2007).

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Verurteilten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen werden der Landeskasse auferlegt.

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