Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-02, 3 UF 263/00

3 UF 263/00Obergericht02.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 263/00 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-02

Aktenzeichen: 3 UF 263/00

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1102.3UF263.00.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Herne vom 12.05.2000 abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.920,85 € zu zahlen nebst 4 % Zinsen von 3.027,87 € seit dem 8. Februar 2000.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens, jedoch mit Ausnahme der Gerichtskosten des ersten Berufungsrechtszuges, die niedergeschlagen werden.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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