3 Ss OWi 600/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-04, 3 Ss OWi 600/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-04, 3 Ss OWi 600/04
3 Ss OWi 600/04Obergericht04.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 600/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-11-04
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 600/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1104.3SS.OWI600.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird in diesem Umfang zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Bottrop zurückverwiesen.
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