Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-04, 3 UF 555/01

3 UF 555/01Obergericht04.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 555/01 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-04

Aktenzeichen: 3 UF 555/01

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1104.3UF555.01.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16. November 2001 verkündete Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Herne für den Zeitraum ab dem 01.01.2001 teilweise abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin für die Zeit vom 01.01.2001 bis zum 30.11.2004 Unterhalt in Höhe von insgesamt 15.938,80 €, abzüglich von Januar 2001 bis Oktober 2001 monatlich gezahlter 312,91 € (612,00 DM) zu zahlen.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, an die Klägerin ab Dezember 2004 laufenden monatlichen Unterhalt in Höhe von 306,11 € zu zahlen.

Im übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.