Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-05, 9 U 26/04

9 U 26/04Obergericht05.11.2004

Regest

Zur Frage eines Erstattungsanspruches von Leistungen des Sozialhilfeträgers gegen den Abkömmling und Erben des Zahlungsempfängers wegen des Vorwurfes, Hilfsbedürftigkeit durch Zuwendungen an den späteren Erben vorsätzlich und sittenwidrig herbeigeführt zu haben.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 U 26/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-11-05

Aktenzeichen: 9 U 26/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1105.9U26.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: §§ 518 Abs. 1, 826 BGB, 68, 90 BSHG

Leitsätze

Zur Frage eines Erstattungsanspruches von Leistungen des Sozialhilfeträgers gegen den Abkömmling und Erben des Zahlungsempfängers wegen des Vorwurfes, Hilfsbedürftigkeit durch Zuwendungen an den späteren Erben vorsätzlich und sittenwidrig herbeigeführt zu haben.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 12. Dezember 2003 verkündete

Urteil der Zivilkammer I des Landgerichts Detmold abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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