Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-09, 15 W 89/04

15 W 89/04Obergericht09.11.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 89/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-11-09

Aktenzeichen: 15 W 89/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1109.15W89.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Geschäftswert für das Verfahren dritter Instanz wird auf bis zu 300,00 EUR festgesetzt.

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