1 VAs 64/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-22, 1 VAs 64/04
Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-22, 1 VAs 64/04
1 VAs 64/04Obergericht22.11.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 VAs 64/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-11-22
Aktenzeichen: 1 VAs 64/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1122.1VAS64.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Der Antrag des Betroffenen auf Aussetzung der Vollziehung der angefochte-nen Entscheidung wird verworfen.
Der Bescheid der Staatsanwaltschaft Münster vom 13. August 2004 in der Form der Beschwerdeentscheidung des Generalstaatsanwalts in Hamm vom 9. September 2004 wird aufgehoben.
Die Staatsanwaltschaft Münster hat den Antrag des Betroffenen auf Zurück-stellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen werden bei einem Gegenstandswert von 2.500,00 € der Landeskasse auferlegt.
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