5 U 136/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-11-22, 5 U 136/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 U 136/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-11-22
Aktenzeichen: 5 U 136/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1122.5U136.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 15. Juli 2004 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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