Oberlandesgericht Hamm, 2004-12-02, 22 U 121/04

22 U 121/04Obergericht02.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 121/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-02

Aktenzeichen: 22 U 121/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1202.22U121.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16. Juni 2004 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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