Oberlandesgericht Hamm, 2004-12-07, 4 U 101/04

4 U 101/04Obergericht07.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 101/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-07

Aktenzeichen: 4 U 101/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1207.4U101.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. März 2004 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird, soweit sich der Rechtsstreit nicht in der Hauptsache erledigt hat, mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass im Verbotstenor der "insbesondere-Zusatz" entfällt.

Die Beklagten tragen die Kosten der Berufungsinstanz. Im Übrigen verbleibt es bei der Kostenentscheidung des landgerichtlichen Urteils.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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