9 U 129/04•Oberlandesgericht Hamm, 2004-12-14, 9 U 129/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 129/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-12-14
Aktenzeichen: 9 U 129/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1214.9U129.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. April 2004 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Es wird festgestellt, daß der Kläger ab dem 01.07.2003 nicht mehr verpflichtet ist, aus einem auf Grund des Unfalls vom 16.04.1993 in H vor dem 01.07.2003 gegebenen Rentenversprechen (über Zahlung von 532,53 DM monatlich) an die Beklagte eine monatliche Rente zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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