Oberlandesgericht Hamm, 2004-12-20, 3 U 142/04

3 U 142/04Obergericht20.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 142/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-20

Aktenzeichen: 3 U 142/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1220.3U142.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25.02.2004 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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