Oberlandesgericht Hamm, 2004-12-28, 8 W 64/04

8 W 64/04Obergericht28.12.2004

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 W 64/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-12-28

Aktenzeichen: 8 W 64/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1228.8W64.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin T in C Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Rechtsverfolgung bewilligt.

Ratenzahlungen sind nicht zu leisten.

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