(2) 4 Ausl. A 64/04 (328/04)•Oberlandesgericht Hamm, 2004-12-29, (2) 4 Ausl. A 64/04 (328/04)
Oberlandesgericht Hamm, 2004-12-29, (2) 4 Ausl. A 64/04 (328/04)
(2) 4 Ausl. A 64/04 (328/04)Obergericht29.12.2004
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — (2) 4 Ausl. A 64/04 (328/04) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2004-12-29
Aktenzeichen: (2) 4 Ausl. A 64/04 (328/04)
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2004:1229.2.4AUSL.A64.04.32.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
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Gegen den Verfolgten wird die Auslieferungshaft angeordnet.
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Die Auslieferung des Verfolgten nach Spanien zum Zwecke der Strafverfolgung wegen der ihm in dem Europäischen Haftbefehl vom 09. Juni 2004 des 12. Untersuchungsgerichts von Valencia Nr. 2139/2003 zur Last gelegten Tat (Mord) wird für zulässig erklärt.
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Die Entscheidung über den Antrag des Verfolgten auf Gewährung einer Haftentschädigung für die von ihm erlittene Auslieferungshaft wird zurückgestellt.
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