Oberlandesgericht Hamm, 2005-01-13, 23 W 358/04

23 W 358/04Obergericht13.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 358/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-01-13

Aktenzeichen: 23 W 358/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0113.23W358.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

In Abänderung der angefochtenen Entscheidung hat die Beklagte an die Klägerin 1.340,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27. August 2004 zu erstatten.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die von der Klägerin zu tragende Gerichtsgebühr wird auf die Hälfte ermäßigt.

Von den außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Klägerin 59 % und die Beklagte 41 % nach einem Gegenstandswert von 439,40 EUR.

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