3 Ws 654, 655/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-01-13, 3 Ws 654, 655/04
Oberlandesgericht Hamm, 2005-01-13, 3 Ws 654, 655/04
3 Ws 654, 655/04Obergericht13.01.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 654, 655/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-01-13
Aktenzeichen: 3 Ws 654, 655/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0113.3WS654.655.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Der Beschluss der 5. Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Essen vom 21.10.2004 wird aufgehoben.
Die Bewährungszeit aus dem Beschluss des Landgerichts Essen vom 13.10.2000 - 1 StVK K 634, 635/00 - wird um zwei Jahre auf sechs Jahre bis zum 26.10.2006 verlängert.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der der Beschwerdeführerin entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
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