2 WF 8/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-01-20, 2 WF 8/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 8/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-01-20
Aktenzeichen: 2 WF 8/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0120.2WF8.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 12.11.2004 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen vom 29.10.2004 insoweit aufgehoben, als damit die der Antragstellerin bewilligte Prozesskostenhilfe aufgehoben worden ist, mit der Maßgabe, dass die spätere Anhebung der festgesetzten Prozesskostenhilferaten, die Anordnung einer Einmalzahlung oder die Festsetzung von Teilbeträgen aus ihrem Vermögen dem Familiengericht vorbehalten bleibt.
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