Oberlandesgericht Hamm, 2005-01-24, 23 W 368/04

23 W 368/04Obergericht24.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 368/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-01-24

Aktenzeichen: 23 W 368/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0124.23W368.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

In Abänderung der angefochtenen Entscheidung haben die Antragsteller an den Antragsgegner 880,37 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. November 2004 zu erstatten.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller nach einem Gegenstandswert von 636,61 Euro.

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