Oberlandesgericht Hamm, 2005-01-26, 11 U 69/04

11 U 69/04Obergericht26.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 69/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-26

Aktenzeichen: 11 U 69/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0126.11U69.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 4. März 2004 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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