Oberlandesgericht Hamm, 2005-01-28, 7 WF 234/04

7 WF 234/04Obergericht28.01.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 WF 234/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-01-28

Aktenzeichen: 7 WF 234/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0128.7WF234.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat für Familiensachen

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird geändert.

Der Antragstellerin wird für die Klage auf Zahlung von Nachscheidungsunterhalt in Höhe von monatlich 220,04 € ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt C beigeordnet, soweit der Unterhalt für die Zeit ab Klagezustellung begehrt wird.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf die Hälfte ermäßigt.

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