Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-01, 10 U 119/04

10 U 119/04Obergericht01.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 U 119/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-01

Aktenzeichen: 10 U 119/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0201.10U119.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 19. Mai 2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Dorsten abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Beklagten wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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