Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-01, 27 U 206/04

27 U 206/04Obergericht01.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 206/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-01

Aktenzeichen: 27 U 206/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0201.27U206.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23. September 2004 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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