Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-02, 11 UF 136/04

11 UF 136/04Obergericht02.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 136/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-02

Aktenzeichen: 11 UF 136/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0202.11UF136.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 28. Juni 2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Beckum teilweise abgeändert und neu gefaßt.

Unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Beckum vom 28.April 2003 (6 F 210/02) wird der Beklagte verurteilt, wie folgt Unterhalt zu zahlen:

An die Klägerin zu 1) ab Januar 2004 monatlich 85,80 €;

an die Klägerin zu 2):

a)

für Januar bis Mai 2004 monatlich 144,20 €;

b)

für die Zeit ab Juni 2004 monatlich 190,48 €.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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