11 UF 136/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-02, 11 UF 136/04
Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-02, 11 UF 136/04
11 UF 136/04Obergericht02.02.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 UF 136/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-02
Aktenzeichen: 11 UF 136/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0202.11UF136.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 28. Juni 2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Beckum teilweise abgeändert und neu gefaßt.
Unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts - Familiengericht - Beckum vom 28.April 2003 (6 F 210/02) wird der Beklagte verurteilt, wie folgt Unterhalt zu zahlen:
An die Klägerin zu 1) ab Januar 2004 monatlich 85,80 €;
an die Klägerin zu 2):
a)
für Januar bis Mai 2004 monatlich 144,20 €;
b)
für die Zeit ab Juni 2004 monatlich 190,48 €.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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