Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-09, 20 U 147/04

20 U 147/04Obergericht09.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 147/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-09

Aktenzeichen: 20 U 147/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0209.20U147.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das am 3.6.2004 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert und so neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Krankentagegeldversicherung der Parteien

Versicherungsschein-Nr. #1 unbefristet fortbesteht.

Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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