Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-24, 4 U 173/04

4 U 173/04Obergericht24.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 173/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-02-24

Aktenzeichen: 4 U 173/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0224.4U173.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 21. September 2004 verkündete

Urteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird

zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 5.000 EUR abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor

der Vollstreckung Sicherheit in genannter Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.