Oberlandesgericht Hamm, 2005-02-28, 1 Ss OWi 131/05

1 Ss OWi 131/05Obergericht28.02.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Ss OWi 131/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-02-28

Aktenzeichen: 1 Ss OWi 131/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0228.1SS.OWI131.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen, weil es geboten ist, das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben.

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Hamm zurückverwiesen.

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