Oberlandesgericht Hamm, 2005-03-01, 10 W 56/04

10 W 56/04Obergericht01.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 W 56/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-03-01

Aktenzeichen: 10 W 56/04

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0301.10W56.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2. - Stephan Blattgerste - gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Lemgo vom 25. März 2004 wird zurückgewiesen.

Der Beteiligte zu 2. trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1., 3., 4. und 5. nach einem Gegenstandswert von 88.555,75 EUR.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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