10 W 87/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-03-01, 10 W 87/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 W 87/04 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-03-01
Aktenzeichen: 10 W 87/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0301.10W87.04.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt, der auch die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners zu er-statten hat.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 33.490,21 € festgesetzt.
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