20 U 226/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-03-11, 20 U 226/04
Oberlandesgericht Hamm, 2005-03-11, 20 U 226/04
20 U 226/04Obergericht11.03.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 226/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-11
Aktenzeichen: 20 U 226/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0311.20U226.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 7. Oktober 2004 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24.150,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29. April 2004 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des nach dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages beibringt.
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