Oberlandesgericht Hamm, 2005-03-14, 22 U 10/05

22 U 10/05Obergericht14.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 10/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-03-14

Aktenzeichen: 22 U 10/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0314.22U10.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Restitutionsklage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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