Oberlandesgericht Hamm, 2005-03-24, 10 WF 26/05

10 WF 26/05Obergericht24.03.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 WF 26/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-03-24

Aktenzeichen: 10 WF 26/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0324.10WF26.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat für Familiensachen

Tenor

I.

Das Verfahren wird von dem Einzelrichter auf den Senat übertragen (§ 568 Satz 2 ZPO).

II.

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 01.02.2005 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wetter vom 13.01.2005 abgeändert:

Der Antragstellerin bleibt vorbehalten, die Folgesachen Güterrecht, Versorgungsausgleich und nachehelicher Unterhalt als selbständige Familiensachen fortzuführen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 300,00 € festgesetzt.

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