2 WF 121/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-04-05, 2 WF 121/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-04-05, 2 WF 121/05
2 WF 121/05Obergericht05.04.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 WF 121/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-04-05
Aktenzeichen: 2 WF 121/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0405.2WF121.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2.Senat für Familiensachen
Tenor
wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Gütersloh vom 21. Januar 2005 auf die Beschwerde der Antragstellerin abgeändert.
Der Antragstellerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwältin E in C Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit sie ab Juni 2004 monatlich 340 € und ab Oktober 2004 monatlich 641 € nachehelichen Unterhalt begehrt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
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