Oberlandesgericht Hamm, 2005-04-12, 15 W 29/05

15 W 29/05Obergericht12.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 29/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-04-12

Aktenzeichen: 15 W 29/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0412.15W29.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird mit Ausnahme der Wertfestsetzung aufgehoben.

Die sofortige erste Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 17.11.2003 gegen den Beschluß des Amtsgerichts vom 20.10.2003 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 1) tragen die Gerichtskosten des Verfahrens. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet in allen Instanzen nicht statt.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 3.000,oo Euro festgesetzt.

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