23 W 49/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-04-25, 23 W 49/05
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 W 49/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-04-25
Aktenzeichen: 23 W 49/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0425.23W49.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
In Abänderung des angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschlusses werden die von dem Kläger an die Beklagten zu erstattenden Kosten anderweitig auf 2.884,38 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. August 2004 festgesetzt.
Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Gegenstandswert von 1.567,32 €.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.