Oberlandesgericht Hamm, 2005-04-25, 31 W 27/05

31 W 27/05Obergericht25.04.2005

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 W 27/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2005-04-25

Aktenzeichen: 31 W 27/05

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0425.31W27.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Der Beschluss vom 23. Februar 2004 wird aufgehoben.

Das Amtsgericht wird angewiesen, den Antrag der Antragstellerin auf Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.

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