6 U 193/04•Oberlandesgericht Hamm, 2005-05-02, 6 U 193/04
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 193/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-02
Aktenzeichen: 6 U 193/04
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0502.6U193.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 16.06.2004 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das vorbezeichnete Urteil abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger - unter Einschluss des erstinstanzlich zuerkannten Betrages - 4.469,82 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.10.2002 zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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