3 Ss OWi 228/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-05-03, 3 Ss OWi 228/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-05-03, 3 Ss OWi 228/05
3 Ss OWi 228/05Obergericht03.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 228/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-05-03
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 228/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0503.3SS.OWI228.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird mit der Maßgabe verworfen, dass das angeordnete Fahrverbot entfällt.
Die Kosten der Rechtsbeschwerde trägt der Betroffene, jedoch wird die Gebühr für das Rechtsbeschwerdeverfahren um 1/2 ermäßigt. Die Landeskasse hat ein Halb der dem Verurteilten insoweit erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen.
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