4 Ss OWi 215/05•Oberlandesgericht Hamm, 2005-05-03, 4 Ss OWi 215/05
Oberlandesgericht Hamm, 2005-05-03, 4 Ss OWi 215/05
4 Ss OWi 215/05Obergericht03.05.2005
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss OWi 215/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-05-03
Aktenzeichen: 4 Ss OWi 215/05
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2005:0503.4SS.OWI215.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
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Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern zur Entscheidung übertragen.
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Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Soest zurückverwiesen.
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